PROFESSIONELLE UND ZERTIFIZIERTE GASPRÜFUNG
FÜR GEWERBE UND PRIVAT
Damit die Gasprüfung an Ihrem Camping-Fahrzeug einwandfrei vorgenommen werden kann beachten Sie bitte Folgendes: Bitte halten Sie die zu Ihrem Fahrzeug gehörende gelbe Gasprüfbescheinigung oder Erstbescheinigung bereit.
Sollte diese zur Prüfung nicht vorhanden oder voll sein (kein freier Platz zum Eintragen), müssen wir Ihnen kostenpflichtig eine Neue Gasprüfbescheinigung ausstellen.
ALLE Gasgeräte müssen zum Zeitpunkt der Gasprüfung einwandfrei in Betrieb genommen werden können und im Gasbetrieb funktionieren! Das gilt auch für Gasgeräte, die Sie normalerweise nicht im
Gasbetrieb benutzen (z.B. Kühlschrank)! Bitte überzeugen Sie sich VOR der Gasprüfung von der Funktion Ihrer Gasgeräte.
Gasregler, Gasschläuche dürfen zum Zeitpunkt der Gasprüfung nicht älter als 10 Jahre sein!
Standard-Gasregler und Gasschläuche haben wir ständig in unserem Sortiment und können vor Ort montiert werden.
In dem Deichselkasten oder Gaskasten dürfen KEINE elektrischen Anlagen oder offene elektrische Verbindungen (Lüsterklemmen, Schalter etc.) befinden! Dies sind potentielle
Zündquellen, da hier Funken entstehen können!
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasflasche bzw. Ihr Gastank für die Prüfung gefüllt sind
Diese Berufsgenossenschaftliche Verordnung gilt für
Dazu gehören u.a.:
Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind z. B. Imbisswagen und Grillhähnchenwagen. Aber auch Wohnwagen und Wohnmobil, in denen Beschäftigte schlafen unterliegen den Bestimmungen der DGUV-Vorschriften, Gastronomiebetriebe, Schausteller aber auch Vereine, Gruppen, Schulen, etc., die bei Veranstaltungen eine Flüssiggasanlage mit z.B. Gasbräter, Gasgrills, Mandelbräter, Hähnchengrills o.ä. in Verkaufsanhängern betreiben und gegen Entgeld Produkte wie z.B. Hähnchen, Döner, Grillfleisch, Grillwürste, Pommes o.ä. anbieten.
Undichtigkeiten und Mängel an der Flüssiggas-Anlage können tödlich enden und erhebliche Schäden verursachen. Ihre Flüssiggasanlage sollten Sie deshalb nur von qualifizierten Fachleuten prüfen, ein-/umbauen oder wieder instand setzen lassen.
Diese Berufsgenossenschaftliche Verordnung gilt für
Dazu gehören u.a.:
Gastronomiebetriebe, Schausteller aber auch Vereine, Gruppen, Schulen, etc., die bei Veranstaltungen eine Flüssiggasanlage mit z.B. Gasbräter, Gasgrills, Mandelbräter, Heizpils & Heizstrahlers,Hähnchengrills o.ä. in Zelten, Ständen oder Marktbuden betreiben und gegen Entgeld Produkte wie z.B. Hähnchen, Döner, Grillfleisch, Grillwürste, Pommes o.ä. anbieten.
Gasgeräte müssen für den gewerblichen Einsatz mit einem zweistufigen Druckregler, einem zugelassenen Gasschlauch und einer Schlauchbruchsicherung (bei Schlauchlängen über 40 cm) ausgestattet sein. Diese Bauteile müssen nach spätestens 8 Jahren ausgetauscht werden. Des weiteren muss die Anlage vor Inbetriebnahme, nach Änderungen und alle 2 Jahre auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktonsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen von einer zugelassenen befähigten Person (Prüfperson) überprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in den entsprechenden Prüfbescheinigungen zu dokumentieren.
Sollten Sie eine weitere Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir sind für Sie da
Service: Mo - Fr:
8.00-12.30 --14.00-18.00 Uhr
Samstag:
geschlossen
Verkauf: Mo - Fr:
9.00-12.30 - 14.00-18.00 Uhr
Samstag:
Hauptsaison (01.03. bis 31.08.)
9.00 - 13.00 Uhr
Nebensaison (01.09. bis 28.02.)
geschlossen
und nach telefonische Vereinbarung
****************************************
*********************************Service: 07931/47118
Verkauf: 0163/2332053
___________________________
_
Kunden - karte
In unserem “DPD Paketshop”
können Sie Ihre Sendungen mit dem DPD-Paketdienst
versenden oder Pakete empfangen.
Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gerne!
Nicht direkt zugestellten Pakete werden vom DPD-Fahrer bei uns hinterlegt und können von Ihnen abgeholt werden.
Sie möchten ein Paket abholen?
Mehr Informationen zum Versand, Empfang und Abholung von Paketen mit DPD erhalten Sie unter https://www.dpd.com/de