PROFESSIONELLE UND ZERTIFIZIERTE GASPRÜFUNG

 

FÜR GEWERBE UND PRIVAT


Welche Voraussetzungen müssen für die Gasprüfung erfüllt sein?
Private Wohnwagen, Wohnmobile 

Prüfung einer Gasanlage nach  G 607

 Damit die Gasprüfung an Ihrem Camping-Fahrzeug einwandfrei vorgenommen werden kann beachten Sie bitte Folgendes: Bitte halten Sie die zu Ihrem Fahrzeug gehörende gelbe Gasprüfbescheinigung oder Erstbescheinigung bereit.

Sollte diese zur Prüfung nicht vorhanden oder voll sein (kein freier Platz zum Eintragen), müssen wir Ihnen kostenpflichtig eine Neue Gasprüfbescheinigung ausstellen.

ALLE Gasgeräte müssen zum Zeitpunkt der Gasprüfung einwandfrei in Betrieb genommen werden können und im Gasbetrieb funktionieren! Das gilt auch für Gasgeräte, die Sie normalerweise nicht im Gasbetrieb benutzen (z.B. Kühlschrank)! Bitte überzeugen Sie sich VOR der Gasprüfung von der Funktion Ihrer Gasgeräte.

Gasregler, Gasschläuche dürfen zum Zeitpunkt der Gasprüfung nicht älter als 10 Jahre sein!

Standard-Gasregler und Gasschläuche haben wir ständig in unserem Sortiment und  können vor Ort montiert werden.

In dem Deichselkasten oder Gaskasten dürfen KEINE elektrischen Anlagen oder offene elektrische     Verbindungen (Lüsterklemmen, Schalter etc.) befinden! Dies sind potentielle Zündquellen, da hier Funken entstehen können!


Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasflasche bzw. Ihr Gastank für die Prüfung gefüllt sind

 

GEWERBLICHE FLÜSSIGGAS-ANLAGEN IN FAHRZEUGEN

Prüfung einer Gasanlage nach DGUV Grundsatz 310-003 

Diese Berufsgenossenschaftliche Verordnung gilt für

 

Gewerbliche Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen in den Bereichen Gastronomie und Schaustellergewerbe

 

Dazu gehören u.a.:

 

Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind z. B. Imbisswagen und Grillhähnchenwagen. Aber auch Wohnwagen und Wohnmobil, in denen Beschäftigte schlafen unterliegen den Bestimmungen der DGUV-Vorschriften, Gastronomiebetriebe, Schausteller aber auch Vereine, Gruppen, Schulen, etc., die bei Veranstaltungen eine Flüssiggasanlage mit z.B. Gasbräter, Gasgrills, Mandelbräter, Hähnchengrills o.ä. in Verkaufsanhängern betreiben und gegen Entgeld Produkte wie z.B. Hähnchen, Döner, Grillfleisch, Grillwürste, Pommes o.ä. anbieten.

 

 

Undichtigkeiten und Mängel an der Flüssiggas-Anlage können tödlich enden und erhebliche Schäden verursachen. Ihre Flüssiggasanlage sollten Sie deshalb nur von qualifizierten Fachleuten prüfen, ein-/umbauen oder wieder instand setzen lassen.


GEWERBLICHE FLÜSSIGGAS-ANLAGEN IM GASTRONOMIE- UND SCHAUSTELLERGEWERBE

Prüfung einer Gasanlage nach DGUV Grundsatz 310-005

 Diese Berufsgenossenschaftliche Verordnung gilt für

 

Gewerbliche Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in den Bereichen Gastronomie und Schaustellergewerbe

 

 

Dazu gehören u.a.:

Gastronomiebetriebe, Schausteller aber auch Vereine, Gruppen, Schulen, etc., die bei Veranstaltungen eine Flüssiggasanlage mit z.B. Gasbräter, Gasgrills, Mandelbräter, Heizpils & Heizstrahlers,Hähnchengrills o.ä. in Zelten, Ständen oder Marktbuden betreiben und gegen Entgeld Produkte wie z.B. Hähnchen, Döner, Grillfleisch, Grillwürste, Pommes o.ä. anbieten.

 

 

Gasgeräte müssen für den gewerblichen Einsatz mit einem zweistufigen Druckregler, einem zugelassenen Gasschlauch und einer Schlauchbruchsicherung (bei Schlauchlängen über 40 cm) ausgestattet sein.  Diese Bauteile müssen nach spätestens 8 Jahren ausgetauscht werden. Des weiteren muss die Anlage vor Inbetriebnahme, nach Änderungen und alle 2 Jahre auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktonsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen von einer zugelassenen befähigten Person (Prüfperson) überprüft werden.  Die Ergebnisse der Prüfungen sind in den entsprechenden Prüfbescheinigungen zu dokumentieren.


Sollten Sie eine weitere Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


 

Regler, Schläuche und weiteres Zubehör können Sie direkt hier über unseren Shop beziehen: https://www.frankana.de/de/info?id=724