Erlaubte Bekleidung und Ausrüstung des Reiters in Leistungsprüfungen nach LPO

 

In Leistungsprüfungen nach LPO gibt es gewisse Bekleidungs- und Ausrüstungsvorschriften. Mit dieser Auflistung wollen wir einen grundlegenden Überblick über die vorgeschriebene und zugelassene Bekleidung und Ausrüstung in Springprüfungen geben. Die Genauen Reglungen finden sich in §68  der LPO. Die Angaben beziehen sich auf die LPO 2013.

 

Bekleidung

Klasse E bis S:

Helle Stiefelreithose, Jackett und  Hemd mit Krawatte bzw. Bluse ggf. mit Plastron sowie dunkle Reitstiefel, zusätzlich in Kl. M und S helle Handschuhe.

Zulässig sind auch Stiefeletten und gleichfarbige, eng anliegende Glattleder-Chaps (Gamaschen), sofern sie optisch einteiligen Reitstiefeln entsprechen (die Bestimmungen bzgl. Stiefeletten und Glattleder-Chaps (Gamaschen) gelten auch für den Vorbereitungsplatz.)

(rotes Jackett nur ab Kl. M ** und höher zugelassen)

 

Besonderheiten: Abweichende Vorgaben können von der Turnierleitung mit Zustimmung der Richtergruppe genehmigt werden. Dazu zählt etwa die Marscherleichterung

 

Ausrüstung

Alle Ausrüstungsvorschriften gilten ebenfalls auf dem Vorbereitungsplatz.


Sicherheitsweste:

Zugelassen in allen Springprüfungen

Empfohlen wird eine Sicherheitsweste nach EN 13158 Level 3


Helm:

Neue EU Norm für Reithelme 2015

 

Letzte Aktualisierung: September 2016
Die bisherige Norm für Reithelme EN1384 basierte im Wesentlichen auf den Stand von 1996. Inzwischen wurde enorme Fortschritte in den Materialien und der Konstruktion von Helmen erreicht, so dass eine neue Norm mit strengeren Anforderungen eigentlich länst überfällig war. 
Was aber nun passierte, ist in meinen Augen ein typischer Fall von EU-Regulierungen....
Die bisherige Norm EN1384 ist seit 15.12.2014 "ungültig". Reithelme nach alter Norm dürfen nur noch verkauft werden, wenn sie vor dem 15.12.14 produziert wurden. Die endgültige neue Norm soll noch derzeitigen Angaben Anfang 2017 veröffentlicht werden. Bis dahin gilt eine Übergangsnorm "VG1 01.040 2014-12" (kurz auch "VG1" genannt). 

Gerte:

in allen Dressur LP: Eine Gerte von max. 120cm (inkl. Schlag)

in allen Spring LP:Eine Gerte von max. 75cm (inkl. Schlag)
Sporen:

Dürfen bei normaler Anwendung nicht dazu geeignet sein Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen

Die maximale Dornlänge beträgt 4,5cm (inkl. Rädchen, vertikal beweglich)

Der Dorn muss nach unten zeigen