
Tempo 100 Regelung
Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Wer mit einem Wohnwagen/Anhänger flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen. Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn und Kraftfahrstraßen eilen. Aber Achtung: Auch wenn ein Anhänger oder Caravan laut Fahrzeugpapieren für Tempo 100 zugelassen ist, muss auch das Zugfahrzeug bestimmte Bedingungen erfüllen.
Beste Voraussetzungen, schnell ans Ziel zu kommen
Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an unserer Kfz-Werkstatt begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche
Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Die technischen Voraussetzungen sind:
- Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
- Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
-
Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L - Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Wir beraten Sie gerne.
Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf keinen der folgenden drei Werte überschreiten:
- die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
- die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
- das Produkt aus X ∙ Leergewicht Zugfahrzeug
Für den Faktor X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
technische Ausrüstung des Anhängers |
||
ohne hydraulische Stoßdämpfer |
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern |
|
Wohnwagen |
andere Anhänger |
|
0,3 |
0,8 bzw. 1,0* |
1,1 bzw. 1,2* |
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
- der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.
Wenn Ihnen diese gesetzliche Regelung etwas kompliziert erscheint, sprechen Sie mit uns.
Wir beraten Sie gerne.